Ist Gold lagern im Bankschließfach noch zeitgemäß?

Zwischen 2019 und 2023 ist der Marktpreis in Euro für eine Feinunze Gold um 70 Prozent gestiegen. Das bedeutet, dass die zu diesem Zeitpunkt erworbenen Goldmünzen oder Goldbarren erheblich an Wert hinzugewonnen haben. Viele Anleger stellen sich daher die Frage, ob die Vermögenswerte im Bankschließfach weiterhin optimal verwahrt sind. Dabei geht es nicht nur um die physische Sicherheit, sondern auch um Aspekte wie Versicherungsumfang oder Wahrung der Privatsphäre.

Diese Überlegung ist nachvollziehbar, denn schließlich soll das physische Edelmetall zur Diversifizierung anderer Anlagen im Portfolio dienen und mögliche Verluste auffangen. Für viele ist der Goldbestand auch universeller Inflationsschutz, als spätere Altersvorsorge gedacht oder soll bei einer eventuellen Bankenkrise dessen Folgen für das Privatvermögen abmildern. Um dies zu gewährleisten, muss das Schließfach jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wozu Banken heutzutage oft nicht mehr imstande sind. Das hat zum einen mit veränderten Strukturen innerhalb der Bankgeschäfte zu tun, aber auch mit neuen Gesetzen, welche den Schutz des Eigentums einschränken.

Die physische Sicherheit von Bankschließfächern

Bankschließfächer stellen eine einfache Lösung zur Lagerung von Goldanlagen dar. Angeboten werden die Kundenfächer von vielen Banken und Sparkassen, die hierfür oft einen Bereich ihrer Tresoranlage nutzen. Als Vorteil erweist sich dabei der Standort in Wohnortnähe. Während dieser Service früher noch zu den priorisierten Aufgaben der Geldhäuser zählte, konzentriert sich das Kerngeschäft vieler Institute inzwischen auf andere Dienstleistungen. So liegen Anlagegeschäfte und Finanzierungen heutzutage im Fokus ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten. Die Vermietung von Schließfächern ist vielfach zur Nebensache herabgestuft worden.

Bild eines Bankschliessfach mit Bargeld
Bankschliessfächer werden genutzt um Edelmetall, Bargeld und andere Valoren zu lagern.
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Dringend notwendige Sanierungen und Modernisierungen, die insbesondere die Sicherheitsvorkehrungen betreffen, werden nicht selten aus Kostengründen zurückgestellt oder komplett gestrichen. Dabei wären diese dringend erforderlich, wie zahlreiche Einbruchdiebstähle der letzten Jahre zeigen. Die Safeknacker der modernen Zeit sind bestens ausgestattet und die Technik aus dem letzten Jahrhundert bietet ihnen wenig Widerstand. Doch je nach Standort ist das Geschäft mit der Schließfachvermietung dazu nicht mehr lukrativ genug. So kommt es vielerorts zu Schließungen der Tresoreinheiten oder sogar ganzer Bankfilialen. Bestehende Schließfachverträge werden einfach gekündigt.

Gold im Bankschließfach: Zahlt die Versicherung im Ernstfall?

Um bei einem Einbruchdiebstahl oder einem Gebäudeschaden nicht alles zu verlieren, kann eine Schließfachversicherung einspringen. Doch nicht immer gehört eine Versicherung zum Leistungsumfang des Mietvertrags oder die Summe deckt nur einen Teil des Gesamtwerts ab. Eine Vollversicherung ist nur in seltenen Fällen enthalten oder muss separat abgeschlossen werden. Eventuell kommt auch die Hausratversicherung für Schäden des Schließfachinhalts auf. Haftung und Höhe sind meist im Vertrag festgehalten. Doch das Bankschließfach stellt nur einen Teilbereich der eigentlichen Hausratversicherung dar, weshalb schnell eine Unterversicherung eintreten kann – insbesondere, wenn dort höhere Werte lagern.

Wer Goldbarren oder Goldmünzen in einem Schließfach lagert, sollte eine dem Wert angemessene Versicherung abschließen, die auch bei Elementarschäden wie Erdbeben oder Flutkatastrophen greift. Denn bei Basisverträgen sind solche Ernstfälle meist ausgenommen. Sie beinhalten lediglich Schäden, die durch Diebstahl, Feuer oder defekte Wasserleitungen verursacht werden.

Doch ganz gleich, ob Basis- oder Vollversicherung, im Schadenfall müssen die gelagerten Vermögenswerte nachgewiesen werden. Dazu empfehlen sich Inventarlisten, Fotos, Kaufbelege oder Zertifikate der Edelmetalle. Diese Nachweise sollten jedoch nicht zusammen mit den Wertgegenständen im Schließfach aufbewahrt werden. Eine separate Unterbringung an einem sicheren Ort ist ratsam, damit die Belege unversehrt und im Zugriff sind, wenn sie benötigt werden.

Können Banken Diskretion und Privatsphäre angemessen wahren?

Welche Werte im Bankschließfach lagern ist in aller Regel nur dem Mieter und eventuell den Vertrauenspersonen bekannt. Bankangestellte erhalten jedoch keinen Zugriff auf den Inhalt. Allgemein bemühen sich die Kreditinstitute um eine größtmögliche Diskretion unter Wahrung des Bankgeheimnisses, wenn Kunden ihre Tresorfächer besuchen. Dennoch werden von einigen Instituten sogenannte Schlüsseldepots angeboten. Hier können Kunden ihre Schließfachschlüssel hinterlegen. Das kann ein praktischer Service sein, der jedoch auch mit einem gewissen Risiko verbunden ist. Denn bei einem Einbruch (durch Externe oder Interne) kann das Depot geplündert werden und die Diebe haben mit den Schließfächern leichtes Spiel.

Darüber hinaus hat der Begriff Bankgeheimnis heute nicht mehr den gleichen Stellenwert wie früher. Denn die Schließfachnummern sind inzwischen Teil der Kundenstammdaten, die von jedem Kreditinstitut erfasst werden müssen. Sie sind in einer Datenbank gespeichert, die von Finanzaufsichtsbehörden und anderen staatlichen Stellen im Verdachtsfall eingesehen werden können. Diese Regelung ist Bestandteil der Fünften EU-Geldwäscherichtlinie zur Eindämmung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Dabei handelt es sich um den automatischen Kontenabruf, von dem Behörden zur Ausübung ihrer Recherchen Gebrauch machen dürfen und dies auch rege tun. Dort sind die Kontonummern und Adressen aller Bankkunden gespeichert sowie Depot- und Schließfachnummern. Da es heutzutage nicht mehr möglich ist, ein Bankschließfach ohne ein dazugehöriges Bankkonto beim Anbieter zu eröffnen, sind anonyme Schließfächer in Deutschland sowie in den meisten anderen EU-Staaten im Grunde nicht mehr realisierbar. Daher hat die abrufbare Datenbank auch den Beinamen „Schließfachregister“ erhalten. Eine echte Privatsphäre bei Bankschließfächern ist somit nicht mehr gegeben.

Was passiert mit dem Schließfach bei einer Bankinsolvenz?

Diese Frage stellen sich viele Schließfachmieter und sie ist angesichts eines erhöhten Bankensterbens in den letzten Jahren berechtigt. Doch bei einer Insolvenz gehören die Inhalte von Kundenschließfächern nicht zur Konkursmasse. Im Normalfall haben weder die Bankangestellten noch die Insolvenzverwaltung Kenntnis über Art und Wert der gelagerten Gegenstände. Es handelt sich um das Sondervermögen der Schließfachmieter, die weiterhin Eigentümer bleiben.

Eine Ausnahmeregelung käme zustande, wenn ein Schließfachkunde Schulden aus zum Beispiel einer Hypothek bei seiner insolventen Bank hätte. Auch ohne Gerichtsbeschluss könnte dann der Konkursverwalter im Rahmen des Pfandrechts das Schließfach öffnen lassen und die eingelagerten Werte bis zur Tilgung von Krediten oder Hypotheken veräußern.

Ein Vorhängeschloss und das Wort Bank als Symbol für eine geschlossene Bank
Wass passiert wenn eine Bank wegen Insolvenz schliesst?
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Doch auch ohne Bankschulden kann eine Insolvenz unangenehme Auswirkungen auf Schließfachkunden haben. Da sich die Tresorfächer zumeist im Bankgebäude befinden, erhalten Kunden während der Abwicklung des Instituts keinen Zutritt mehr. Es kann viele Monate oder sogar Jahre dauern, bis sie wieder Zugang zum Schließfach bekommen und den Inhalt entnehmen können. Den Zeitpunkt bestimmt zumeist der Insolvenzverwalter, der zunächst mit der Klärung der Konten und offenen Forderungen der Bank beschäftigt ist. Die Auszahlung der Einlagensicherung an die Bankkunden sowie die Anlegerentschädigung haben Vorrang.

Geografische Diversifizierung als Vermögensschutz

Viele Anlageexperten raten zur allgemeinen Risikominimierung, nicht nur in unterschiedliche Produkte zu investieren, sondern die Vermögenswerte auch geografisch zu verteilen. Denn bei einem möglichen Bankkonkurs ist nicht nur das persönliche Haushaltskonto betroffen, sondern zugleich das Schließfach, wenn es sich am selben Standort befindet. Dabei kann sich genau diese Situation als problematisch erweisen. Schließlich stellen die Edelmetalle, der Schmuck oder das Bargeld im Schließfach die eiserne Reserve dar, die im Notfall helfen soll.

Eine geografische Diversifizierung kann sich ebenfalls bei Naturkatastrophen im Wortsinne auszahlen. Viele haben noch die Bilder der Flutkatastrophe von 2021 im Ahrtal vor Augen: Beim Jahrhunderthochwasser in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen waren 185 Menschen gestorben und 17.000 Betroffene hatten über Nacht ihr gesamtes Hab‘ und Gut‘ verloren. Der Wiederaufbau ging in der Folgezeit nur schleppend voran und die Versicherungsleistungen waren oft unzureichend. Unzählige Menschen waren von staatlichen Hilfen abhängig geworden. Nur wer entsprechend vorgesorgt und seine Rücklagen anderenorts verwahrt hatte, konnte noch darauf zugreifen und sich selbst aus der Notlage heraushelfen.

Die Alternative zur Goldlagerung: Das private Schließfach in der Schweiz

Während Gold lagern im Bankschließfach heutzutage oft nur noch mit vielen Kompromissen möglich ist, bieten sich alternative Lösungen an. Längst haben private Anbieter den Bedarf von Anlegern erkannt und Konzepte erschaffen, die alle Nachteile von Bankschließfächern auf einmal ausgleichen. So hat sich das privatwirtschaftliche Unternehmen Swiss Gold Safe auf eine komplett bankenunabhängige Wertlagerung in der Schweiz und in Liechtenstein spezialisiert.

Das Schließfach in der Schweiz bietet noch die Privatsphäre, die sich viele Kunden zur Sicherung ihrer Vermögenswerte wünschen. Es bestehen weder Meldepflichten noch die Verbindlichkeit zur Bereitstellung von Kundendaten. Zur Eröffnung eines privaten Schließfachs ist überdies kein Bankkonto erforderlich. Eigentum bleibt tatsächlich Eigentum, wie es in der langen Historie der Schweiz verankert ist.

Die hochmodernen Tresoranlagen erfüllen die neuesten Standards der Sicherheitstechnik. Denn anders als bei Banken bildet die Lagerung von Edelmetallen und anderen Werten das Kerngeschäft des Unternehmens. Dezente Gebäudestrukturen und sorgfältig gewählte Standorte außerhalb von Ballungszentren schaffen zusätzliche Sicherheit. Eine Schließfach-Vollversicherung deckt auch Naturkatastrophen ab und sorgt im Ernstfall für einen Ersatz. So lässt sich Gold zeitgemäß lagern.

Gold lagern im Bankschließfach in der Übersicht

  • Goldmünzen und Goldbarren werden heute zur Diversifizierung, als Inflationsschutz oder zur Abmilderung von Verlusten durch Bankenpleiten eingesetzt. Deshalb ist eine sichere Lagerung entscheidend.
  • Die physische Sicherheit von Bankschließfächern hat in den letzten Jahrzehnten vielerorts stark nachgelassen. Die Schließung von Kundentresoren ist oft günstiger als eine Sanierung auf moderne Standards.
  • Die Lagerung von Gold im Schließfach muss ausreichend versichert sein, damit auch Elementarschäden wie Erdbeben oder Hochwasser abgedeckt sind.
  • Durch das automatische Kontenabrufverfahren ist die Privatsphäre bei Bankschließfächern stark eingeschränkt. Das „Schließfachregister“ lässt keine Anonymität mehr zu.
  • Bei einer Bankinsolvenz kann der Konkursverwalter unter Umständen Zugriff auf das Schließfach erhalten. Während der Abwicklung ist der Zugang zum Eigentum oft für lange Zeit nicht möglich.
  • Neben einer Verteilung auf verschiedene Anlagenklassen kann ebenfalls eine geografische Diversifizierung das Vermögen schützen. Zum Beispiel bei einem Bankkonkurs oder bei Naturkatastrophen in der Region.
  • Private Schließfachunternehmen in der Schweiz wie Swiss Gold Safe sind auf die Goldlagerung und andere Werte spezialisiert. Die vollversicherbaren Schließfächer zeichnen sich durch eine hohe physische Sicherheit, Eigentumswahrung und eine echte Privatsphäre aus.