Zur sicheren Aufbewahrung von Edelmetallen wie Gold oder Silber empfiehlt sich die bankenunabhängige Lagerung bei privaten Anbietern. Möglich ist dies klassisch über Schließfächer oder über sogenannte Einzelverwahrung und Sammelverwahrung. Jede Lagerart hat gleichermaßen Vor- und Nachteile. Wie Gold gelagert wird, darüber entscheiden der Bedarf, die gewünschte Vorgehensweise und die geografische Nähe.
Abseits der Gold-Aufbewahrung zu Hause, in Heimsafes oder Bankschließfächern lässt sich physisches Edelmetall auch in privat geführten Lagerstätten sicher verwahren. Hierzu bieten sich Tresorhäuser sowie Inlandslager und Zollfreilager oder offene Zolllager in modernen Hochsicherheitsanlagen an. Welche Lagerform die besten Eigenschaften besitzt, ist abhängig von der unterzubringenden Ware, ihrer Menge und den persönlichen Ansprüchen an Erreichbarkeit und Aufwand. Alle Lösungen vereint jedoch der große Vorteil eines bankenunabhängigen Systems.
Die Aufbewahrung von Gold im Schließfach
Eine einfache und unkomplizierte Unterbringung des Goldbesitzes bietet das Schließfach in einer privaten Tresoranlage – entweder im eignen Land oder sicher und diskret im Drittstaat. Zur Auswahl stehen meist unterschiedliche Größen, die je nach Menge oder Gewicht bedarfsgerecht ausgewählt werden können. Die Eröffnung des Schließfachs gestaltet sich in der Regel problemlos und ist in wenigen Schritten erledigt. Es wird ein Mietvertrag mit jährlich festen Beträgen abgeschlossen, auf Wunsch auch mit Vollversicherung, und schon kann das Gold sicher deponiert werden. Die Jahresgebühr kann über verschiedene Bezahlwege erfolgen. Wer zum Beispiel in der Schweiz ein Schließfach eröffnen möchte, benötigt noch nicht einmal ein Bankkonto.
Zugang zum Schließfach erhalten Kunden meist während der wochentäglichen Öffnungszeiten. Auch darüber hinaus kann der Zutritt zur Sicherungsanlage über Zuschläge ermöglicht werden. Während des Besuchs steht dem Mieter ein bewaffneter Begleitschutz zur Seite. Bei Bedarf können auch andere Personen autorisiert werden, die dann ebenfalls das Schließfach öffnen dürfen.
- Schließfächer eignen sich grundsätzlich für Sparer, die in relativer Nähe zur Tresoranlage leben und sich selbst um ihre Lagerbestände kümmern möchten.
Sammelverwahrung von Goldbarren
Eine grundsätzlich andere Lagerform stellt die Sammelverwahrung dar. Sie fasst Güter gleicher Art zusammen und bringt sie kombiniert in Hochsicherheitsanlagen unter. Geeignet ist diese Lagerart insbesondere für Goldbarren in Standardformaten, weniger für Goldmünzen. Sparer, die ein Sammeldepot gemietet haben, können ihr Gold kostengünstig unterbringen. Allerdings besitzen sie keine spezifischen Produkte, sondern einen Anteil am gesamten Goldbestand. Möchten sie später etwas verkaufen, erhalten sie gleichwertige Artikel, jedoch in der Regel nicht die eingelieferte Ware. Über Ordrelagerscheine, die das Depotunternehmen ausstellt, wird der Anspruch des Kunden definiert, der das physische Gold normalerweise nicht zu Gesicht bekommt. Die gesamte Logistik übernimmt der Lageranbieter. Durch den geringen Verwaltungsaufwand lassen sich Kosten sparen, was sich merklich auf den Lagerpreis auswirkt.
- Die Sammelverwahrung eignet sich für Sparer, die besonders kosteneffizient in Gold lagern möchten, ohne Anspruch auf bestimmte Stücke.
Einzelverwahrung im Inlandlager oder offenem Zolllager
Wer jedoch nicht nur einen Goldanteil, sondern exakt definierte Goldmünzen oder Goldbarren lagern möchte, für den ist die Einzelverwahrung im Inlandlager oder offenem Zolllager (OZL) besser geeignet. Goldbarren werden anhand ihrer Seriennummer eindeutig erfasst und Goldmünzen über Siegelnummern oder Stückzahlen. Auch bei der segregierten Lagerform muss der Besitzer seine Ware nicht persönlich verwalten, dies übernimmt ebenso wie bei der Sammelunterbringung der Lagerverwalter für ihn. Bei einem Zukauf kann der Edelmetallhändler direkt an das Lager liefern, wo es erfasst und auf dem Namen des Kunden verwahrt wird – Gold kaufen und Aufbewahrung in einem Schritt. Möchte er etwas verkaufen, übernimmt die Abwicklung ebenfalls das Unternehmen.
Über individuelle Lagerlisten hat der Mieter stets seinen Bestand im Blick. Außerdem kann er seine Ware jederzeit persönlich in Augenschein nehmen. Zur Absicherung gegen Verlust oder Elementarschäden sind Vollversicherungen möglich.
- Die Einzelverwahrung ist ideal für Sparer geeignet, die nicht in Lagernähe leben und eine Fernabwicklung bevorzugen. Im gemieteten Depot lagert ausschließlich der eigene Goldbestand, der sich eindeutig zuordnen lässt.
Eignen sich Zollfreilager zur Goldmünzen-Aufbewahrung?
Bei einem Zollfreilager (ZFL) handelt es sich um ein Transitlager, das zur zeitlich unbegrenzten Zwischenunterbringung von unverzollten Edelmetallen eingesetzt werden kann. Zollgebühren und Mehrwertsteuer fallen erst an, wenn die Metalle tatsächlich ins Land eingeführt werden. Daher empfehlen sich Zollfreilager insbesondere für Weißmetalle wie Silber, Platin oder Palladium, bei denen Mehrwertsteuer erhoben wird. Da Produkte aus Gold überwiegend mehrwertsteuerfrei gehandelt werden, ergibt eine Aufbewahrung im ZFL weniger Sinn. Überwacht werden die Freilager von den Zollbehörden des jeweiligen Landes, die auch alle Bewegungen der versicherten Lagerware registrieren.
- Zollfreilager eignen sich wegen der mehrwertsteuerfreien Unterbringung am besten für weiße Edelmetalle. Die Bestände lassen sich jederzeit veräußern oder erweitern.
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