Es gibt für Sparer viele gute Gründe, physische Edelmetalle zu erwerben. Beliebt ist nicht nur Gold, sondern vor allem auch Silber. Doch es geht nicht nur darum, das Edelmetall zu kaufen, sondern auch Silber zu lagern. Dabei gibt es im Vergleich zu Gold einige Unterschiede sowie besondere Herausforderungen. Deswegen wollen wir uns in diesem Artikel damit beschäftigen, wie sich am besten Silber verwahren lässt. Zuvor betrachten wir mit den Themen Mehrwertsteuer und Differenzbesteuerung einige Aspekte, die für den Silberkauf eine besondere Rolle spielen, aber auch Einfluss auf die Silberlagerung haben können.
Silber und die Mehrwertsteuer: ein notwendiges Übel?
Endverbraucher müssen in der Regel Mehrwertsteuer bezahlen, wenn sie Produkte oder Dienstleistungen kaufen. Doch keine Regel ohne Ausnahme: So fällt beim Erwerb von Anlagegold – solange dieses bestimmten Anforderungen genügt – nicht nur in der Europäischen Union, sondern auch in der Schweiz keine Mehrwertsteuer an. Bezüglich der rechtlichen Situation in Europa und Deutschland hilft hier ein Blick in die EU-Richtlinie 98/80/EG1 weiter.
Ist dann auch Silber – in Form von Anlagesilber – unter bestimmten Bedingungen mehrwertsteuerfrei? Immerhin dienen Silbermünzen und Silberbarren ja ähnlichen Zwecken wie Goldmünzen und Goldbarren. Leider ist das jedoch in der steuerlichen Praxis nicht ebenso geregelt. Für Steuerbehörden gilt Silber nämlich bis heute primär als Industriemetall. Das ist auch dann der Fall, wenn es in Barren- oder sogar Münzenform vorliegt. Wenn Sie also Silber kaufen, erhöht sich der Preis durch die im Kaufpreis enthaltene Mehrwertsteuer.
Der klassische Mehrwertsteueranteil ist dabei keine Kleinigkeit. Während der Mehrwertsteuersatz in der Schweiz aktuell bei 8,1 Prozent liegt, beträgt er in Deutschland sogar 19 Prozent. Dadurch erhalten Sie beim Silberkauf also deutlich weniger Edelmetall für Ihr Geld oder müssen für die gewünschte Menge erheblich mehr Geld ausgeben. Ist die Mehrwertsteuer beim Silbererwerb also ein notwendiges Übel? Nein. Denn es gibt – völlig legale – Möglichkeiten, sich die Mehrwertsteuer beim Kauf von Silber zu sparen. Auf diese wollen wir näher eingehen.
Revival der Differenzbesteuerung sorgt dafür, dass Sparer
mehr Silber kaufen und Silber lagern
Bis Ende des Jahres 2022 gab es in Deutschland dank der sogenannten Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) eine attraktive Möglichkeit, beim Silberkauf unter bestimmten Umständen Geld zu sparen. Denn durch diese Regelung mussten Edelmetallhändler beim Verkauf von Silber nur auf den Differenzbetrag zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis Umsatzsteuer entrichten. Diese Ersparnis konnten sie ganz oder teilweise an Käufer weiterreichen. Dadurch ließ sich beim Silberkauf also Geld sparen. Ende des Jahres 2022 erfolgte jedoch kurzfristig die Abschaffung der Differenzbesteuerung für Silber in Deutschland. Viele Händler beklagten infolge dieser Entscheidung einen massiven Einbruch beim Verkauf von Silber.
Dank der EU-Zollunion existiert nach aktueller Rechtslage aber eine Möglichkeit, die letztlich ein Revival der Differenzbesteuerung bedeutet. Diese besteht in der Einführung von geeignetem Silber über Polen. Dabei muss es sich allerdings um prägefrische Silbermünzen bzw. Silbermünzbarren aus Nicht-EU-Ländern handeln. Da in Polen die Besteuerung in diesem Fall lediglich mit einer achtprozentigen Einfuhr-Umsatzsteuer erfolgt, sorgt das für eine niedrigere Besteuerungsgrundlage bezüglich der Differenzbesteuerung. Käufer können bei entsprechenden Angeboten – die üblicherweise den Zusatz „differenzbesteuert“ tragen – bis zu zehn Prozent der Anlagesumme sparen.
Lässt sich so beim Silberkauf also (wieder) dauerhaft Geld sparen? Das ist ungewiss. Das liegt nicht nur daran, dass sich die Verantwortlichen in Polen bisher nicht endgültig über die Zulässigkeit geäußert haben. Auch eine Beschwerde wegen Wettbewerbsverzerrung soll es auf europäischer Ebene bereits geben. Mit der Rückkehr der Differenzbesteuerung für ausgewählte Silbermünzen und Silbermünzbarren kann es also bald wieder zu Ende sein. Kaufinteressenten sollten also nicht zu lange warten oder sich besser gleich eine Alternative suchen, um beim Silberkauf Geld zu sparen.
Im Schweizer Zollfreilager Silber verwahren lassen: sicher
und mehrwertsteuerfrei
Doch damit ist noch nicht geklärt, wie sich am besten Silber verwahren lässt. Von den meisten Vorzügen profitieren Käufer, wenn sie in der Schweiz Silber lagern. Besonders viele Gründe sprechen dabei für die Einzelverwahrung von Silber in einem Schweizer Zollfreilager (ZFL) oder einem Offenen Zolllager (OZL).
Das liegt nicht nur daran, dass hier weder Zoll noch Mehrwertsteuer fällig werden, da die hier lagernden Waren steuerlich so behandelt werden, als seien sie nicht in das Land eingeführt. In den durch den Zoll unmittelbar oder mittelbar überwachten Lagern ist auch das Sicherheitsniveau besonders hoch. Dadurch eignen sie sich ideal für alle, die ihr Silber sicher lagern lassen möchten. Strenge Schutzmaßnahmen gibt es hier nicht nur gegen Einbruch und Diebstahl, sondern auch vor Elementarschäden. Einen weiteren Vorteil stellt die Schweiz selbst dar. Die Alpenrepublik befindet sich nicht nur für deutsche Kunden in unmittelbarer Nähe. Die Schweiz gilt auch als eines der politisch und wirtschaftlich stabilsten Länder der Welt, das auf den Schutz des Eigentums von In- und Ausländern besonderen Wert legt.
Das Instrument der Einzelverwahrung – auch segregierte Lagerung genannt – bietet zusätzliche Vorzüge. So bleiben die eingelagerten Wertgegenstände bei dieser Form der Aufbewahrung zu 100 Prozent Ihr Eigentum und Sie erhalten bei Bedarf auch genau die eingelagerten Wertgegenstände wieder – identifiziert über Barren- oder Siegelnummern. Bei der Sammelverwahrung sind es hingegen lediglich Güter der gleichen Quantität und Qualität. Das ist etwa wichtig, wenn Sie die Herkunft des Edelmetalls dokumentieren möchten und kann auch bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten Vorteile bieten. Renommierte Lagerunternehmen wie Swiss Gold Safe offerieren im Rahmen der Einzelverwahrung Kunden aus dem In- und Ausland zudem eine Vollversicherung und ermöglichen es ihnen, praktisch beliebig große Mengen an Silber zu lagern.
Am einfachsten funktioniert der Prozess, wenn Sie das Silber bei einem Schweizer Edelmetallhändler erwerben. Dieser kann das Edelmetall dann direkt an das gewünschte ZFL oder OZL liefern lassen. Dabei erfolgt die Anlieferung sowohl zoll- als auch mehrwertsteuerfrei, sodass Sie bares Geld sparen können. Selbst können Sie Silber zwar nicht in ein solches Lager liefern. Alternativ besteht aber die Möglichkeit eines Transitverfahrens, das jedoch mit etwas mehr Aufwand verbunden ist. Verbleibt das Silber bei einer späteren Veräußerung im ZFL oder OZL fällt übrigens auch bei dieser Transaktion keine Mehrwertsteuer an.
Silber im Schließfach lagern: Warum das nicht die optimale
Lagervariante ist
Könnte es nicht auch eine Alternative sein, Silber im Schließfach zu lagern? Immerhin finden hier die unterschiedlichsten Wertgegenstände Platz. Für Edelmetalle im Allgemeinen und Silber im Speziellen ist das aber sicherlich nicht die beste Option. Das liegt auch daran, dass die meisten Schließfächer eher geringe Kapazitäten bieten. So dürfen Nutzer in kleinen und mittleren Schließfächern in der Regel nur Wertgegenstände mit einem Gewicht von 20 bis 30 Kilogramm aufbewahren. Wer viel Silber im Schließfach lagern möchte, gerät hier also recht schnell an Grenzen.
Auch bezüglich der Kosten ist es nicht die beste Option, Silber im Schließfach zu lagern. Das liegt nicht nur daran, dass Schließfachmieten in den letzten Jahren gestiegen sind. Für Silber in Schließfächern fällt auch immer Mehrwertsteuer an. Dadurch ist die Lagerung im ZFL und OZL steuerlich attraktiver. Zudem bieten in die Jahre gekommene Schließfächer von Banken oft nicht dieselbe Sicherheit wie Hochsicherheitslager in der Schweiz.
Zusammenfassung
- Anders als beim Golderwerb müssen Sparer beim Silberkauf im Regelfall Mehrwertsteuer entrichten.
- Die Mehrwertsteuerbelastung reduzieren können Käufer derzeit bei ausgewählten, aus Polen eingeführten Silberprodukten durch ein Revival der Differenzbesteuerung.
- Mithilfe eines Zollfreilagers (ZFL) oder Offenen Zolllagers (OZL) in der Schweiz ist sogar eine zoll- und mehrwertsteuerfreie Lagerung möglich.
- Anders als in Schließfächern gibt es hier auch keine Gewichts- oder Platzrestriktionen.
- Zudem zeichnen sich Offene Zolllager und Zollfreilager in der Schweiz durch höchste Sicherheitsstandards aus.
- Die legale, sichere und mehrwertsteuerfreie Lagerung von Silber offerieren Unternehmen wie Swiss Gold Safe Kunden aus dem In- und Ausland.